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Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (BRi) [ALT ! Version von 2006]
| Kurzinformation: |
| Seit Einführung der Pflegeversicherung 1994 haben die Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste (MDK) rund 15 Millionen Begutachtungen durchgeführt. Davon waren 9,3 Mio. Erstgutachten und 5,7 Mio. Folgegutachten. Im Jahr 2005 bezogen rund zwei Millionen Menschen Leistungen nach dem Pflege-Versicherungsgesetz. Die "Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (BRi)" legen das Begutachtungsverfahren fest, mit dem die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung Personen begutachten, die einen Antrag auf Leistung nach dem Pflege-Versicherungsgesetz gestellt haben. Nach eingehender Überarbeitung traten die neuen Richtlinien (vom 11. Mai 2006) zum 1. September 2006 in Kraft. Mit dieser Neufassung wurden die Richtlinien zum einen an die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angepasst, zum anderen sind die Erfahrungen aus der langjährigen Begutachtungstätigkeit der Medizinischen Dienste eingeflossen. Die wichtigsten Neuerungen im Vergleich zum bisherigen Verfahren: - Bei den krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen haben die Gutachter des Medizinischen Dienstes jetzt den Zeitaufwand für die Grundpflege sowie den Zeitaufwand für die verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen zu erheben und im Formulargutachten gesondert zu dokumentieren. - Das Verfahren zur Begutachtung von Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wurde in die Richtlinien integriert. Der Mini-Mental-Test zum Erkennen von Anzeichen einer Demenz wurde durch ein Raster für die Erkennung eines psychopathologischen Befunds ersetzt, das an ein Verfahren der Arbeitsgemeinschaft für Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie (AMDP) angelehnt ist. - Bei Begutachtungen in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen wird jetzt ein komplettes Pflegegutachten erstellt und eine Pflegestufe vergeben. Im vorliegenden Dokument finden Sie den kompletten Richtlinientext mitsamt der Anlagen als Dateianhang (pdf). ----------- Quelle: Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS), im Internet unter: http://www.mds-ev.org/ 29.08.2006 - MDS/ko Hinweis und Link auf neue Fassung: 01.08.2009 - MDS/ko |
A R C H I V |
... Die aktuelle Fassung der Begutachtungs-Richtlinien vom 08.06.2009 finden Sie über den folgenden Link: Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien – BRi) - [Neufassung vom 08.06.2009] ... |